Prüfung von Leitern und Tritten
Die Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV Information 208-016 hat regelmäßig zu erfolgen. Leitern und Tritte können im Unternehmen von Beschäftigten sowie auch von Besuchern genutzt werden. Alle Arbeitsmittel die der Arbeitgeber bereitstellt fallen unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Leitern und Tritte müssen im öffentlichen Raum so gesichert werden, dass diese nicht durch Unbefugte benutzt oder betreten werden können.
Bei der Prüfung von Leitern und Tritten ist eine Befähigte Person nach BetrSichV sowie nach TRBS 1203 einzusetzen.
Die oben genannte Person ist somit in der Lage die wiederkehrende Überprüfung an Leitern und Tritten eigenverantwortlich und fachkundig gemäß DGUV Information 208-016 durchzuführen.
Sollten Sie Hilfe bei der Überprüfung Ihrer Leitern und Tritte benötigen, dann können Sie mich einfach kontaktieren.