Unsere Leistungen
Jeder Arbeitgeber muss nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2, der Berufsgenossenschaften, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Die sicherheitstechnische Betreuung kann als Grundbetreuung oder Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Der Aufwand, den die Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen erbringen muss, richtet sich nach dem Risiko und der Mitarbeiteranzahl des Unternehmens.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz haben die Fachkräft für Arbeitssicherheit die Aufgaben, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Wenn Sie Hilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen benötigen, dann kontaktieren Sie uns.