Ausbildung von Gabelstaplerfahrer/in nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001
Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer ihrer Mitarbeiter ist ein unumgänglicher Aspekt für einen sicheren Betrieb. Sobald Sie in einen Gabelstapler investieren, müssen Sie auch im Nachgang in Ihre Mitarbeiter investieren und zwar alle die, die keine Berechtigung haben einen Gabelstapler zu führen. Nach den oben genannten Vorgaben bilden wir Ihre Mitarbeiter als Fahrer von Gabelstaplern aus, den als Fahrer von Gabelstaplern haben Sie eine große Verantwortung gegenüber Personen, der Umwelt, des Arbeitsmittels und der transportierten Ware.
Daher machen wir Sie im Umgang mit der Steuerung und der Technik von Gabelstaplern soweit vertraut, dass Sie auftretenden Gefahren rechtzeitig erkennen können und somit weniger Risiken eingehen und dadurch Unfälle vermieden werden.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird ausschließlich in Ihrem Unternehmen durchgeführt, so können die Mitarbeiter die eigenen Fahrzeuge besser kennen lernen und die Ausbildung unter realistischen Gegebenheiten durchführen.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 muss eine Allgemeine Ausbildung mindestens 20-32 Schulstunden betragen. Davon müssen 10 Theorie und der Rest praktisch sein. In Abhängigkeit der Vorkenntnisse kann die Ausbildungszeit etwas variieren. Nach Durchführung des theoretischen Teils wird eine schriftliche Prüfung abgelegt, im Anschluss erfolgt die Einweisung am Gerät mit anschließender Fahrprüfung.
Für die Ausbildung sind Gabelstapler und entsprechende Schulungsräume durch den Auftraggeber bereit zu stellen. Vor Beginn der Ausbildung werden die Arbeitsbereiche und Fahrzeuge besichtigt, um eine zielgerichtete Schulung der Gabelstapler vorzubereiten. Eine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer kann maximal mit 10 Teilnehmern durchgeführt werden.
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